Aufnahme & Klassenwechsel

Eltern- und Schülerinformation zu den Transferprüfungen und den Nachprüfungen zum Bestehen des Schuljahres in den deutsch verantworteten Fächern(corigenți)

Eltern-und-Schulerinformation-Transferprufungen-und-Nachprufungen-in-den-deutsch-verantworteten-Fachern

1. Wann gibt es Nachprüfungen?

Wenn die Jahresmittelnote aus den Semesternoten des ersten und zweiten Semesters eines Faches kleiner als 5 ist, gilt das Fach und damit das Schuljahr als nicht bestanden. 

Beispiele: 

1. Semester 4 + 2. Semester 5 = Jahresmittelnote 4,5 → nicht bestanden 

1. Semester 4 + 2. Semester 6 = Jahresmittelnote 5 → bestanden 

Ist die Jahresmittelnote in drei oder mehr Fächern kleiner als 5, ist das Schuljahr in jedem Fall zu wiederholen; es erfolgen keine Nachprüfungen. 

Ist die Jahresmittelnote in einem oder zwei Fächern kleiner als 5, können diese Noten durch eine Nachprüfung korrigiert werden. Das Ergebnis der Nachprüfung muss dann 5 oder besser sein. Die Note der Nachprüfung wird als Endnote im Katalog eingetragen. Um das Schuljahr zu bestehen, müssen im Falle von zwei Jahresmittelnoten kleiner als 5 BEIDE Nachprüfungen bestanden werden. Wird die Nachprüfung im ersten Fach nicht bestanden, entfällt die Nachprüfung im zweiten Fach.

2. Wann gibt es Transferprüfungen?

Über die Notwendigkeit von Transferprüfungen informiert bei Bedarf das gesonderte Dokument „Regelungen zur Aufnahme in ein Profil und zum Profilwechsel in der Deutschen Abteilung“.

3. Wie sind die Prüfungen aufgebaut?

Transferprüfungen und Nachprüfungen in den deutsch verantworteten Fächern Deutsch, Mathematik und Geschichte bestehen aus einem schriftlichen Teil (Prüfungsdauer 60-90 Minuten) und einem mündlichen Teil (20 Minuten Vorbereitung + 15-20 Minuten Prüfungsgespräch). Es gibt keinen Anspruch auf Auswahlaufgaben. 

Die Prüfung muss sich auf Inhalte und Methoden des gesamten zurückliegenden Schuljahres beziehen. Beide Prüfungsteile zusammen müssen mindestens drei verschiedene Themenbereiche des vergangenen Schuljahres beinhalten. 

Beide Prüfungsteile müssen zusammen alle drei Anforderungsbereiche abdecken.

Dem schriftlichen Prüfungsteil muss ein Material einschließlich Aufgabenstellung zugrunde liegen, dessen gelungene Bearbeitung mindestens die Anforderungsbereiche I und II (Die drei Anforderungsbereiche umfassen: AFB I: Wiedergabe von gelerntem Wissen und Sachverhalten und / oder von Inhalten vorgelegter Materialien; Verwendung eingeübter Methoden; AFB II: Selbstständiges Erklären bekannter Sachverhalte; Übertragen bekannter oder vorgelegter Sachverhalte auf vergleichbare andere oder neue Sachverhalte; Verknüpfung von Bearbeitungsergebnissen mit gelernten Sachverhalten) voraussetzt und dessen Methoden zur gelungenen Bearbeitung im vergangenen Schuljahr eingeübt worden sind. Beträgt die Bearbeitungszeit 90 Minuten, ist auch der Anforderungsbereich III (AFB III: Erschließen eigenständiger Lösungen, Begründungen, Deutungen und Wertungen) im schriftlichen Prüfungsteil zu bearbeiten. 

Dem mündlichen Prüfungsteil muss Material zugrunde liegen, das in 20 Minuten Vorbereitungszeit erschlossen werden kann. Die Präsentation der Ergebnisse soll im ersten Teil der mündlichen Prüfung bis zu 10 Minuten dauern; im zweiten Teil der mündlichen Prüfung müssen übergreifende Zusammenhänge im Prüfungsgespräch erschlossen werden. Spätestens hier ist der Anforderungsbereich III für die Bewertung der Prüfung angemessen zu berücksichtigen. 

Beide Prüfungsteile werden an einem Tag abgehalten, wobei die schriftliche Prüfung zuerst erfolgt. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung erfolgt vor der Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung.

4. Wie werden Prüfungen bewertet?

Zur Bewertung beider Prüfungsteile erstellt die Fachlehrkraft (Fachlehrkraft bezeichnet bei Nachprüfungen die Lehrkraft, die die / den zu prüfende:n Schüler:in im aktuellen Schuljahr unterrichtet; bei Transferprüfungen ist es die Lehrkraft, die die angestrebte Profilklasse im vergangenen Schuljahr unterrichtet hat.) jeweils einen Erwartungshorizont. 

Beide Prüfungsteile werden von der unterrichtenden Fachlehrkraft und einer weiteren Fachlehrkraft mit deutscher Fakultas für das geprüfte Fach, die von der Leitung der deutschen Abteilung bestimmt wird, bewertet. 

Die schriftliche Prüfung wird zunächst von der Fachlehrkraft bewertet. Korrekturen erfolgen in roter Farbe. Anschließend erfolgt die Zweitbewertung durch die weitere Lehrkraft. Korrekturen erfolgen in grüner Farbe. Die festgesetzten Noten der Erst- und Zweitbewertung müssen nachvollziehbar begründet sein; dazu reichen Markierungen oder Punktevergaben in einem nachvollziehbaren Erwartungshorizont aus. 

Die beiden so erhaltenen Noten werden gemittelt und ergeben die Note des schriftlichen Teils der Nachprüfung. Bei halben Noten wird aufgerundet (Beispiel: Erstbewertung 5 + Zweitbewertung 6 ergibt 5,5, aufgerundet also 6). Bei Abweichungen zwischen Erst- und Zweitbewertung ist keine Drittkorrektur vorgesehen. 

In der mündlichen Prüfung leitet die Fachlehrkraft das Prüfungsgespräch. Die weitere Lehrkraft kann bei Bedarf ebenfalls Fragen an den Prüfling richten. Außerdem achtet die weitere Lehrkraft oder der/die von der Abteilungsleitung eingesetzte Vorsitzende auf die Einhaltung der Prüfungszeit. 

Beide Lehrkräfte machen während der mündlichen Prüfungen Notizen im durch die Fachlehrkraft vorgelegten Erwartungshorizont. Diese Notizen müssen eine nachvollziehbare Begründung der Bewertung ermöglichen. 

Im Anschluss an die mündliche Prüfung setzen die Fachlehrkraft und die weitere Lehrkraft unabhängig voneinander die Bewertung fest. 

Die beiden so erhaltenen Noten werden gemittelt und ergeben die Note des mündlichen Teils der Nachprüfung. Bei halben Noten wird aufgerundet (Beispiel: Erstbewertung 7 + Zweitbewertung 6 ergibt 6,5, aufgerundet also 7). 

Die gemittelten Bewertungen des schriftlichen und des mündlichen Prüfungsteils werden anschließend ebenfalls gemittelt und bei n,5 aufgerundet. Bei Nachprüfungen muss das Gesamtmittel der rumänischen Note 5 oder besser entsprechen, damit das Schuljahr im entsprechenden Fach als bestanden gilt; bei Transferprüfungen muss das Gesamtmittel jedes geprüften Faches jeweils mindestens der untersten Mittelnotenleistung der angestrebten Profilklasse entsprechen.

Beispiel:

Da Transferprüfungen und Nachprüfungen in den deutsch verantworteten Fächern auf der Basis deutscher Lehrpläne und nur von den aus Deutschland vermittelten Lehrkräften durchgeführt werden, kann eine Prüfung nur einmal abgelegt werden. Anträgen auf Wiederholung oder Neubewertung kann daher nicht stattgegeben werden.

5. Wann finden die Prüfungen statt?

Der Termin der Transferprüfungen und der Nachprüfungen in den deutsch verantworteten Fächernwird durch die deutsche Fachlehrkraft in Absprache mit der von der Leitung der Abteilung bestimmten zweiten bewertenden Lehrkraft festgesetzt. Sind für eine:n Schüler:in zwei Fächer zur Prüfung anzusetzen, ist eine Absprache zwischen den vier betroffenen Lehrkräften zu treffen. Es dürfen nicht beide Fächer am selben Tag geprüft werden. 

Der Zeitraum, in dem die Transferprüfungen und Nachprüfungen stattfinden, soll– unabhängig von den ministeriell erlassenen Zeiträumen für Nachprüfungen in rumänischer Verantwortung– innerhalb der ersten vier Wochen nach dem letzten Schultag oder innerhalb der letzten Woche vor dem ersten Schultag des folgenden Schuljahres liegen.

6. Welche Informationspflichten gibt es?

Die Eltern von Schüler:innen, die von einer Nachprüfung betroffen sein könnten, werden durch die Fachlehrkräfte spätestens zwei Wochen vor dem letzten Schultag schriftlich informiert:

  • dass das Kind Gefahr läuft, das Fach nicht zu bestehen.
  • welche Möglichkeiten es ggf. gibt, das Nichtbestehen noch abzuwenden.
  • welche Unterrichtsinhalte und ggf. Methoden Gegenstand einer möglichen Nachprüfung sein können.

Die Eltern von Schüler:innen, die einen Transfer beantragen, müssen die Leitung der Deutschen Abteilung bis spätestens zum 31. Mai des laufenden Jahres schriftlich per Mail über den bei Sekretariat der Schule gestellten Antrag informieren. 

Der konkrete Termin der Prüfungen ist den Eltern und dem Kind spätestens am letzten Schultag schriftlich durch die Leitung der Abteilung mitzuteilen. 

Eine entsprechende, rechtzeitig an die durch die Eltern zu Beginn des Schuljahres angegebene Mail Adresse versendete Nachricht ist für beide Informationsschreiben von der Leitung der deutschen Abteilung oder den Fachlehrkräften ausreichend. 

Wünschen die Eltern und das Kind ein Beratungsgespräch, soll dies kurzfristig ermöglicht werden. 

Die Leitung der deutschen Abteilung ist durch die Fachlehrkräfte über die Kommunikation mit den Eltern ebenfalls zu informieren.

7. Was gilt es zu beachten?

Da die Note der Nachprüfung im rumänischen System die Jahresmittelnote ersetzt, kann es im Extremfall theoretisch dazu kommen, dass ein:e Schüler:in zwei Semester lang mangelhafte Leistungen erbracht hat, als Endnote aber durch die Nachprüfung trotzdem eine gute Leistung bescheinigt bekommt.Für die deutsche Abteilung bedeutet das, dass die Nachprüfungsnote lediglich als Zugangslegitimation zur nächsthöheren Jahrgangsstufe betrachtet wird. Auf dem von der Abteilung ausgestellten Zeugnis für das zweite Semester wird dennoch die tatsächlich erbrachte Leistung (also die ursprüngliche Semesternote) ausgewiesen. Die in der Nachprüfung erzielte Note geht lediglich in das rumänische System ein.

Bei erfolgreichen Nachprüfungen zum Ende der Jahrgangsstufe 11 ergibt sich daraus: 

Die tatsächlich in den beiden Semestern erbrachten Semesternoten werden weiterhin für die Berechnung der Vornote verwendet, nicht die in der Nachprüfung erbrachte Leistung. 

Wir wünschen für die Prüfungen viel Erfolg! 

Elmar Wulff, Leiter der Deutschen Abteilung

Notengebung in der Deutschen Spezialabteilung

Besonderheiten der Deutschen Spezialabteilung

Grundlage dieser Besonderheiten sind die Bestimmungen im deutsch-rumänischen Abkommen über schulische Zusammenarbeit vom 03.08.2001: 

Artikel 8 legt fest, dass für die Fächer in deutscher Verantwortung deutsche Lehrpläne und Richtlinien gelten. Die Anwendung deutscher Lehrpläne und Richtlinien hat selbstverständlich Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in den Fächern und deren rechtliche Rahmenbedingungen. Gemäß dem Personalstatut (Anlage zum Abkommen) trägt die Leitung der Deutschen Spezialabteilung die Verantwortung zur Sicherstellung des Erziehungs- und Unterrichtsauftrags der Fächer in deutscher Verantwortung (vgl. Absatz D. des Personalstatuts). 

Dies bedeutet– auch unter Anwendung des Artikels 25 im Regulament des Deutschen Goethe Kollegs, gemäß dem die Leitung der Deutschen Spezialabteilung den unterrichtlichen Bildungsprozess in den deutsch verantworteten Fächern überwacht– , dass für die Fächer Deutsch, Mathematik und Geschichte in der Deutschen Spezialabteilung abweichend von den sonstigen Festlegungen des Regulaments folgende Grundsätze gelten:

I. Regelungen zu schriftlichen Arbeiten

Um die Schüler:innen auf das schriftliche Abitur vorzubereiten, müssen sie in den schriftlichen Leistungsüberprüfungen ab Klasse 9 konsequent gemäß deutschen Richtlinien und Prüfungsformaten bewertet werden. 

Da inhaltliche Gestaltung, Aufgabenstellung und Umfang schriftlicher Leistungsüberprüfungen gemäß deutschen Richtlinien und Lehrplänen von denen rumänischer Semesterarbeiten abweichen, gelten hier in den Fächern Deutsch, Mathematik und Geschichte abweichend von den gängigen rumänischen Vorgaben folgende Regelungen: 

  1. Schriftliche Arbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Geschichte beziehen sich inhaltlich und methodisch immer auf das jeweils aktuelle Unterrichtsvorhaben und decken nicht den Großteil des Semesterstoffes ab. Sie können daher außerhalb / vor dem Zeitraum rumänischer Tezas geschrieben werden.
  2. Bei Fragen oder Beschwerden über eine erteilte Note für eine schriftliche Arbeit suchen Schüler:innen und/oder Eltern zunächst das klärende Gespräch mit dem/der Fachlehrer:in. Das Zustandekommen der Note wird anhand des Erwartungshorizontes erläutert. Der Gesprächswunsch muss innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Note geäußert werden.
  3. Kann in dem Gespräch mit dem/der Fachleher:in der Frage oder Beschwerde nicht abgeholfen werden, können die Eltern schriftlich bei der Leitung der Deutschen Spezialabteilung um eine Prüfung der Note bitten. Die Leitung der Deutschen Spezialabteilung bestimmt einen Kollegen oder eine Kollegin der Abteilung mit deutscher Lehrbefähigung für das Fach zur Überprüfung der Note. Wird eine Abweichung festgestellt, so entscheidet die Leitung der Deutschen Spezialabteilung im Benehmen mit Fachlehrer:in und Zweitkorrektor:in über die zu erteilende Note, die dann im Katalog vermerkt wird.
  4. In schwerwiegenden Fällen kann ausnahmsweise über die Leitung der Deutschen Spezialabteilung bei der / dem Beauftragten der Kultusministerkonferenz in Deutschland eine weitere Prüfung der fraglichen schriftlichen Arbeit beantragt werden. Eine Verpflichtung seitens der / des KMK-Beauftragten, diesem Antrag stattzugeben, besteht nicht.
  5. Weitergehende Beschwerden bei rumänischen Behörden oder Institutionen sind aufgrundderen fehlender Zuständigkeit für die Fächer in deutscher Verantwortung nicht vorgesehen.

II. Besonderheiten in der Notengebung (Quartalsnoten, Notenstufen)

Die Prüfungsordnung schreibt vor, dass die Schülerinnen und Schüler Im Abitur deutsche Noten erhalten. Das deutsche Notensystem unterscheidet sich vom rumänischen Notensystem, daher ist eine Umrechnung der Notenwerte aus den Klassen 11 und 12 für die Berechnung der Abiturnote notwendig. 

Aus organisatorischen Gründen und zur besseren Vergleichbarkeit werden in den Jahrgängen 9-12 außerhalb der Abiturprüfungen rumänische Noten vergeben. Diese müssen sich aber an der deutschen Notengebung orientieren, damit die Bewertung der Schülerleistungen gemäß deutschen Richtlinien und Lehrplänen erfolgt und eine adäquate Spiegelung der Leistungen im Hinblick auf das deutsche Abitur darstellt. 

Damit Ihre Kinder und Sie die Prüfungsnoten des Abiturs besser einordnen können, erhalten Sie hier eine Zuordnung der deutschen Notenpunkte (von 0-15) zu den entsprechenden rumänischen Noten. Sie können der Tabelle auch entnehmen, welche nach deutschen Standards zu erbringenden Leistungen in % (Diese Zuordnung von prozentualen Leistungen zu Notenstufen ist laut Prüfungsordnung im Abitur vorgeschrieben für die Fächer Mathematik und Geschichte. Ob eine solche Zuordnung für andere Leistungsüberprüfungen außerhalb der Abiturprüfung (Kurztests, Semesterarbeiten o.a.) verwendet wird, liegt im Ermessen der Fachlehrkräfte.) den deutschen Notenpunkten entsprechen. 

Die Zuordnung rumänischer Noten zu deutschen Notenpunkten folgt dabei der Umrechnungstabelle, die unszur Umrechnung rumänischer Noten im Abitur in das deutsche System von der deutschen KMK vorgegeben wurde (siehe Anlage). Dabei haben wir die großzügigere Berechnungsvariante gewählt, die von der Obergrenze des rumänischen Systems ausgeht. Somit entspricht die rumänische Note 05 als Bestehensgrenze der deutschen Punktzahl 04 als Bestehensgrenze laut Prüfungsordnung. 

Zusätzlich zu der rumänischen Note für schriftliche Leistungen teilen wir immer auch die entsprechende deutsche Note mit, sodass Sie und Ihre Kinder nicht erst im Abitur mit den deutschen Bewertungskriterien in Kontakt kommen. Im Katalog und auf den Halbjahreszeugnissen werden selbstverständlich weiterhin die rumänischen Noten eingetragen. An der eigentlichen inhaltlichen Bewertung der Leistungen ändertsich damit im Grunde nichts. Es geht uns lediglich um eine transparentere Vorbereitung auf die Bewertung der Abiturleistungen. 

Da wir von Seiten Deutschlands aufgefordert sind, auch in den Jahren vor dem Abitur nach deutschen Standards und Kriterien zu unterrichten und zu benoten, ist die „Übersetzung“ der rumänischen Noten in das deutsche Notensystem bereits in den Klassen 9-12 nur eine Sichtbarmachung einer ohnehin stattfindenden Bewertungspraxis. 

Wie Sie wissen sollten, sind deutsche Notenpunkte im Bereich von 07 bis 12 in deutschen Schulen vollkommen normal- wenn Ihre Kinder in den deutsch verantworteten Fächern eine rumänische Note zwischen 07 und 09 erhalten, ist dies also kein Grund zur Sorge. 

Bukarest, November 2022

Entsprechung der deutschen und rumänischen Noten inkl. prozentualer Zuordnung gemäß deutschen Abiturvorgaben:

Basis: Umkehrung der Umrechnungstabelle für die rumänischen mündlichen  Abiturleistungen; Orientierung an der Obergrenze des rumänischen Systems (Aufrundungab n,5)

Anlage: 

(Vorgabe der KMK / des BLAschA für die deutschen Spezialabteilungen in Rumänien)

  1. Nicht erbrachte Leistungen (nicht oder nicht fristgerecht eingereichte Aufgaben; unentschuldigtes Fehlbleiben bei einer Leistungsüberprüfung) werden ebenso wie Täuschungen oder Täuschungsversuche mit der Note 1 bewertet.
  2. Die Anzahl der Noten richtet sich nach den rumänischen Regelungen. Über Art und Inhalt der Leistungen sowie die Bewertungsmaßstäbe, die zu den Noten führen, entscheiden die Fachschaften der Fächer Deutsch, Mathematik und Geschichte unter der Verantwortung der Leitung der Deutschen Abteilung. Die Fachlehrer:innen informieren darüber zu Beginn des Schuljahres.

Regelungen zu Fehlzeiten

1. Maximal 20 Fehlstunden pro Semester können von Ihnen als Eltern entschuldigt werden. Ab der 21. Stunde ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung erforderlich!

2. Sollte Ihr Kind drei Tage oder länger in Folge krank sein, ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. 

3. Die von einem Erziehungsberechtigten unterschriebenen Entschuldigungen / ärztlichen Bescheinigungen zur Motivation von Fehlstunden sind grundsätzlich unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung im Katalog oder einer Benachrichtigung über den elektronischen Katalog spätestens am siebten Tag nach der Genesung / nach der Rückkehr in die Schule bei dem/ der Klassenlehrer/in ausschließlich per Mail einzureichen (Betreff: Name und Klasse des Kindes, Zeitraum der Fehlzeiten). Die unterschriebenen / gestempelten Dokumente müssen als Foto oder gescanntes Dokument geschickt werden. Verspätete oder gesammelte Entschuldigungen am Ende des Semesters müssen von den Klassenleitungen nicht akzeptiert werden. 

4. Bei auffälligen Fehlzeiten (zum Beispiel regelmäßiges Fehlen in den ersten oder letzten Stunden oder häufig montags / freitags) oder aufgrund von entsprechenden Erfahrungen in vergangenen Schuljahren kann der Leiter der Abteilung nach Rücksprache mit der Klassenleitung anordnen, dass für jede Fehlzeit eine ärztliche Bescheinigung einzureichen ist. Eine solche Anordnung ergeht dann schriftlich per Mail an die Erziehungsberechtigten. 

5. Auch Verspätungen können als unentschuldigte Stunden gewertet werden, insbesondere wenn Verspätungen gehäuft auftreten. Diese können in der Regel nicht entschuldigt / motiviert werden. 

6. Unentschuldigte Stunden führen zur Verschlechterung der Verhaltensnote. Ab der 11. unentschuldigten Stunde im Semester wird die Note um einen Punkt abgewertet. Die entsprechenden Stunden werden nach dem 1. Semester gelöscht und werden nicht ins 2. Semester übertragen. 

7. Beurlaubungen aus persönlichen Gründen (Familienfeiern, sportliche Wettkämpfe oder ähnliches) sind möglich, wenn in diesen Zeitraum keine Semesterarbeit fällt. Beurlaubungen müssen so früh wie möglich, mindestens aber eine Woche vorher mit genauer Angabe eines Grundes beantragt und genehmigt werden. Reichen Sie Beurlaubungsanträge per Mail beim Klassenlehrer ein. Die Anträge müssen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin entscheidet (gegebenenfalls in Rücksprache mit dem Leiter der Deutschen Spezialabteilung) über die Bewilligung des Antrags. Nachträglich eingereichte Anträge / Entschuldigungen müssen nicht akzeptiert werden. 

8. Sollte Ihr Kind bei einer angekündigten schriftlichen Leistungsüberprüfung („Semesterarbeit“ / „Test“ / „Kurztest“) aus Krankheitsgründen nicht mitschreiben können, informieren Sie sofort die betroffene Lehrkraft per Mail. Außerdem ist ein ärztliches Attest noch am selben Tag der schriftlichen Leistungsüberprüfung dem/der Klassenlehrer/in und dem Leiter der Deutschen Abteilung per Mail (dps.b.bukarest@auslandsschulwesen.de oder wulffdsa@colegiulgoethe.ro) vorzulegen. Liegt keine rechtzeitige Abmeldung und kein fristgerecht eingereichtes Attest vor, ist die Lehrkraft nicht verpflichtet, die Leistungsüberprüfung nachschreiben zu lassen. Die Arbeit / der Test wird dann mit der Note 1 bewertet. 

Bitte denken Sie daran: Jeder Fehltag bedeutet für Ihr Kind, dass es den Unterrichtsstoff selbstverständlich umgehend nachzulernen hat. 

Alle Lehrkräfte der Deutschen Spezialabteilung sind unter ihrer Dienstmail zu erreichen: *Nachname*dsa@colegiulgoethe.ro (also bspw. wulffdsa@colegiulgoethe.ro).

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