Fachbeschlüsse & Curricula
Fachbeschluss Deutsch-Geschichte
Grundsätze der Leistungsbewertung in den Fächern Deutsch und Geschichte in deutscher Verantwortung
Die Benotung in den Fächern Deutsch und Geschichte in deutscher Verantwortung erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen für die allgemeine Hochschulreife in Deutschland und des deutsch-rumänischen Abkommens und der damit verbundenen Prüfungsordnung und in Orientierung an den Kompetenz- und Schulcurricula für die Fächer (genehmigt durch die KMK).
1. Die Schülerinnen und Schüler erhalten je Semester eine rumänische Note für die Semesterarbeit. Zusätzlich erhalten sie eine Information über die deutsche Note, die ihren Leistungen entspricht.
2. Sofern für die Semesterarbeit ein bepunkteter Erwartungshorizont vorliegt, gilt nebenstehende Zuordnung der Noten zu den erreichten Prozenten, die je auf die Gesamtpunktzahl der Semesterarbeit umzurechnen ist.
3. In schriftlichen Leistungen wie Semesterarbeiten macht die Darstellungsleistung (Sprache, Ausdruck, Aufbau, Rechtschreibung,..) im Fach Geschichte ca. 10%, im Fach Deutsch ca. 15% der Gesamtleistung aus.
4. In dreistündig unterrichteten Kursen erhalten die Schüler mindestens weitere drei, in vierstündig unterrichteten Kursen mindestens weitere vier Noten für den laufenden Unterricht.
Zusätzliche Noten darüberhinaus können nach Entscheidung der Lehrkraft für den gesamten Kurs oder auch nur für einzelne Schülerinnen und Schüler erhoben werden. Ist die zu erwartende Semesternote schlechter als 5, muss eine weitere Note zur Absicherung eingeholt werden.
1. Die Schülerinnen und Schüler erhalten je Semester eine rumänische Note für die Semesterarbeit. Zusätzlich erhalten sie eine Information über die deutsche Note, die ihren Leistungen entspricht.
2. Sofern für die Semesterarbeit ein bepunkteter Erwartungshorizont vorliegt, gilt nebenstehende Zuordnung der Noten zu den erreichten Prozenten, die je auf die Gesamtpunktzahl der Semesterarbeit umzurechnen ist.
3. In schriftlichen Leistungen wie Semesterarbeiten macht die Darstellungsleistung (Sprache, Ausdruck, Aufbau, Rechtschreibung,..) im Fach Geschichte ca. 10%, im Fach Deutsch ca. 15% der Gesamtleistung aus.
4. In dreistündig unterrichteten Kursen erhalten die Schüler mindestens weitere drei, in vierstündig unterrichteten Kursen mindestens weitere vier Noten für den laufenden Unterricht.
Zusätzliche Noten darüberhinaus können nach Entscheidung der Lehrkraft für den gesamten Kurs oder auch nur für einzelne Schülerinnen und Schüler erhoben werden. Ist die zu erwartende Semesternote schlechter als 5, muss eine weitere Note zur Absicherung eingeholt werden.
5. Die Noten für den laufenden Unterricht setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
- Zwei Noten für allgemeine Arbeitsverhalten. In diese Noten gehen Langzeitbeobachtungen ein. Diese berücksichtigen bspw. die Häufigkeit sowie inhaltliche Qualität von Unterrichtsbeiträgen, Verlässlichkeit und Qualität der Hausaufgaben sowie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Konzentration in Arbeitsphasen (Einzel-, Partner-, Gruppenarbeit) im gesamten Bewertungszeitraum. Diese Noten nehmen somit die Kontinuität der Mitarbeit in den Blick, nicht punktuell erbrachte Leistungen! Die Noten für das allgemeine Arbeitsverhalten werden als Quartalsnoten erteilt und im Katalog eingetragen, das heißt, dass die erste Note zur Hälfte des Semesters zu erteilen und mit jedem Schüler zu besprechen ist, die zweite Note entsprechend zum Ende des Semesters.
- Weitere Noten können für anderweitige eigenständige Leistungen erteilt werden, bspw. für schriftliche Überprüfungen, Schülervorträge / Referate, anspruchsvolle Hausaufgaben oder sonstige mit den Schülern vereinbarte Leistungsüberprüfungen. Diese Noten nehmen somit punktuell erbrachte Leistungen in den Blick. Die weiteren Noten sind zeitnah zum Datum der erbrachten Leistungen im Katalog einzutragen.
6. Die Noten für den laufenden Unterricht sind je zu gleichen Teilen zu werten und gehen insgesamt mit 75% in die Notenwertung für die Semesternote ein. Die Semesterarbeit geht mit 25% in die Notenwertung für die Semesternote ein. Die Berechnung erfolgt gemäß den rumänischen Vorgaben (Abbruch des Mittelwerts der weiteren Noten nach der zweiten Nachkommastelle; Abbruch des Mittelwerts aus weiterer Note + Semesterarbeitsnote nach der zweiten Nachkommastelle; Runden der Mittelnote).
7. Überblick für einen vierstündig unterrichteten Kurs:
Diese Grundsätze zur Leistungsbewertung wurden am 04. November 2022 beschlossen und gelten bis auf weiteres ab dem zweiten Semester 2022/2023.
Fachbeschluss-Mathematik
Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Mathematik in deutscher Verantwortung
Die Benotung im Fach Mathematik in deutscher Verantwortung erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen für die allgemeine Hochschulreife in Deutschland und des deutschrumänischen Abkommens und der damit verbundenen Prüfungsordnung und in Orientierung an den Kompetenz- und Schulcurricula für das Fach (genehmigt durch die KMK).
1. Die Schülerinnen und Schüler erhalten je Semester eine Note für die Semesterarbeit. Sofern für die Semesterarbeit ein bepunkteter Erwartungshorizont vorliegt, gilt untenstehende Zuordnung der Noten zu den erreichten Prozenten, die je auf die Gesamtpunktzahl der Semesterarbeit umzurechnen ist.
2. In fünfstündig unterrichteten Kursen erhalten die SchülerInnen mindestens weitere fünf Noten für den laufenden Unterricht des Semesters. Zusätzliche Noten darüberhinaus können nach Entscheidung der Lehrkraft für den gesamten Kurs oder auch nur für einzelne SchülerInnen erhoben werden. Ist die zu erwartende Semesternote schlechter als 5, muss eine weitere Note zur Absicherung eingeholt werden.
Basis: Umkehrung der Umrechnungstabelle für die rumänischen mündlichen Abiturleistungen; Orientierung an der Obergrenze des rumänischen Systems (Aufrundung ab n,5)
Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von einem Notenpunkt.
1. Die Schülerinnen und Schüler erhalten je Semester eine Note für die Semesterarbeit. Sofern für die Semesterarbeit ein bepunkteter Erwartungshorizont vorliegt, gilt untenstehende Zuordnung der Noten zu den erreichten Prozenten, die je auf die Gesamtpunktzahl der Semesterarbeit umzurechnen ist.
2. In fünfstündig unterrichteten Kursen erhalten die SchülerInnen mindestens weitere fünf Noten für den laufenden Unterricht des Semesters. Zusätzliche Noten darüberhinaus können nach Entscheidung der Lehrkraft für den gesamten Kurs oder auch nur für einzelne SchülerInnen erhoben werden. Ist die zu erwartende Semesternote schlechter als 5, muss eine weitere Note zur Absicherung eingeholt werden.
Basis: Umkehrung der Umrechnungstabelle für die rumänischen mündlichen Abiturleistungen; Orientierung an der Obergrenze des rumänischen Systems (Aufrundung ab n,5)
Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von einem Notenpunkt.
3. Die Noten für den laufenden Unterricht setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
- Zwei Noten für das für das allgemeine Arbeitsverhalten. In diese Noten gehen Langzeitbeobachtungen ein. Diese berücksichtigen bspw. die Häufigkeit sowie inhaltliche Qualität von Unterrichtsbeiträgen, Verlässlichkeit und Qualität der Hausaufgaben sowie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Konzentration in Arbeitsphasen (Einzel-, Partner-, Gruppenarbeit) im gesamten Bewertungszeitraum. Diese Noten nehmen somit die Kontinuität der Mitarbeit in den Blick, nicht punktuell erbrachte Leistungen! Die Noten für das allgemeine Arbeitsverhalten werden als Quartalsnoten erteilt und im Katalog eingetragen, das heißt, dass die erste Note zur Hälfte des Semesters zu erteilen und mit jedem Schüler zu besprechen ist, die zweite Note entsprechend zum Ende des Semesters.
- Weitere Noten können für anderweitige eigenständige Leistungen erteilt werden, bspw. für schriftliche Überprüfungen, Schülervorträge / Referate, anspruchsvolle Hausaufgaben, Lernberichte oder sonstige mit den SchülerInnen vereinbarte Leistungsüberprüfungen. Diese Noten nehmen somit punktuell erbrachte Leistungen in den Blick. Die weiteren Noten sind zeitnah zum Datum der erbrachten Leistungen im Katalog einzutragen.
4. Die Noten für den laufenden Unterricht sind je zu gleichen Teilen zu werten und gehen insgesamt mit 75% in die Notenwertung für die Semesternote ein. Die Semesterarbeit geht mit 25% in die Notenwertung für die Semesternote ein. Die Berechnung erfolgt gemäß den rumänischen Vorgaben (Abbruch des Mittelwerts der weiteren Noten nach der zweiten Nachkommastelle; Abbruch des Mittelwerts aus weiterer Note + Semesterarbeitsnote nach der zweiten Nachkommastelle; Runden der Mittelnote).
Diese Grundsätze zur Leistungsbewertung wurden am 17. November 2022 beschlossen und gelten bis auf weiteres ab dem zweiten Semester 2022/2023.
Christof Merz
Fachvorsitz Mathematik, Oberstufenkoordinator, stv. LdA der DSA
Elmar Wulff
Leiter der Deutschen Abteilung
Benedikt Festring
Koordinator für digitale Unterrichtsentwicklung